Meldeportale
Symbolbild PO-Maske

Anhand der Portale haben Einrichtungen die Möglichkeit, Meldungen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie des Masernschutzgesetzes vorzuehmen. Das Portal gewährleistet eine digitale, sichere und datenschutzkonforme Übermittlung dieser sensiblen Daten.

Mit der gesetzlichen Festlegung einer Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen wurde die Anforderung der Bereitstellung eines Meldeportals an den Geschäftsbereich Impfdokumentation übergeben. In der Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten wurden zudem Abläufe und Löschfristen erarbeitet. Das seit Mitte März 2022 zur Verfügung stehende Portal umfasst dabei die Registrierung meldepflichtiger Einrichtungen sowie die Datenübermittlung der Meldungen an die jeweils zuständigen Gesundheitsämter. Im Juli 2022 wurde das Portal um die Möglichkeit erweitert, auch Meldungen im Rahmen der Masernimpfpflicht an die Gesundheitsämter zu übermitteln.

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